Gesetze / Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
UWG§ 15a Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Stand: 02.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UWG%202004/15a#abs-1 (1) § 8 Absatz 3 Nummer 2 ist nicht anzuwenden auf Verfahren, die am 1. September 2021 bereits rechtshängig sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UWG%202004/15a#abs-2 (2) Die §§ 13 und 13a Absatz 2 und 3 sind nicht anzuwenden auf Abmahnungen, die vor dem 2. Dezember 2020 bereits zugegangen sind.
Wird zitiert von 100 Entscheidungen zu § 15a UWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 04.04.2025 – 6 U 116/24
- BGH, 17.07.2025 – I ZR 243/24Vollstreckungsgegenklage gegen einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitel: Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung wegen Wegfalls der Sachbefugnis eines Gläubigers durch eine Gesetzesänderung - Wegfall der SachbefugnisZitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 28.11.2024 – 20 U 107/24Zitiert von 1
- LG Krefeld, 10.07.2024 – 11 O 17/24
- LG Köln, 31.10.2024 – 33 O 127/24Zitiert von 1
- BGH, 21.12.2023 – I ZB 42/23Ordnungsmittelverfahren nach wettbewerbsrechtlicher einstweiliger Unterlassungsverfügung: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde; Antragsbefugnis des GläubigersZitiert von 12
Zuletzt entschieden
- BGH, 30.07.2026 – I ZR 130/25 · Top-Mediziner
- OLG Hamm, 12.03.2026 – 4 U 42/22
- OLG Celle, 04.12.2025 – 13 U 85/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 15a UWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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26.11.2020 Ausfertigung
§ 15a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. November 2020 (BGBl. I 2568)
BGBl. 2020 I S. 2568
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.